In 5 Tagen zum Ausbilderschein: Ausbildung der Ausbilder
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Die Ausbilder-Eignungsprüfung wird immer von der sogenannten „zuständigen Stelle“ gemäß BBiG abgenommen.
Zuständig ist u. a. die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer, wenn Sie entweder im Kammerbezirk arbeiten, wohnen oder einen Vorbereitungskurs im Kammerbezirk besucht haben.
Für alle kniebel.com®-Kursteilnehmer besteht somit die grundsätzliche Möglichkeit, die Prüfung vor der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim abzulegen. Dies betrifft auch Teilnehmer der Online- und Fernkurse, sofern bei der Anmeldung als Bildungsträger „kniebel.com®“ angegeben wird.