Allgemeine Vermietungsbedingungen

1 | Überlassung des Schulungszentrums

1.1 Diese Vermietungsbedingungen gelten für die Vermietung des kniebel.com® Schulungszentrums. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Das Schulungszentrum kann Dritten, im Folgenden Mietern, zur Durchführung von Schulungsveranstaltungen, Konferenzen und Besprechungen überlassen werden, wenn hierdurch die Bedürfnisse von kniebel.com® | Torsten Kniebel, im Folgenden als Vermieter bezeichnet, nicht beeinträchtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Überlassung besteht nicht.

1.3 Der in der Vermietungsbestätigung angegebene Mieter ist nicht berechtigt, das Schulungszentrum Dritten zu überlassen und/oder zu vermieten.

1.4 Bei der Überlassung des Schulungszentrums gelten die die Regelungen dieser allgemeinen Vermietungsbedingungen. Sie werden bei jeglicher Art von Überlassung Bestandteil der Mietvereinbarung.

1.5 Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen wird die Schulungsveranstaltung, Konferenz, Beschrechung etc. fristlos abgesagt. Dies betrifft auch eine bereits von kniebel.com® bestätigte Vermietung. Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.

 

 

2 | Mietzweck

2.1 Für die vom Mieter durchgeführten Veranstaltungen ist der Mieter der Veranstalter und übernimmt die rechtliche Verantwortung.

2.2 Die Vermietung erfolgt ausschließließlich für den in der Vermietungsbestätigung angegebenen Schulungs-, Konferenz- oder Besprechungszweck. Die Durchführung von Theater- und Musikveranstaltungen ist nicht gestattet.

2.3 Die Veranstaltungen dürfen keine politischen, religiösen, esoterischen, pornografischen oder gesetzeswidrigen Inhalte unterstützen. Dies gilt auch für die Unterstützung derartiger Organisationen und Vereinignungen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine Sektenerklärung abzugeben.

2.4 Im Rahmen des Mietverhältnisses wird dem Mieter die Ausübung des Hausrechts übertragen, soweit es zur Abwehr von Störungen des Mietzwecks erforderlich ist. Das Hausrecht des Vermieters bleibt hiervon unberührt.

2.5 Der Vermieter und seine Beauftragten sind jederzeit berechtigt, das Schulungszentrum zu betreten und zu besichtigen, um sich von der Nutzung zu überzeugen und bei Verstößen gegen diese Vermietungsbedingungen oder geltende Gesetze die Veranstaltung zu beenden.

 

 

3 | Schulungszentrum und Inventar

3.1 Das Schulungszentrum und das Inventar werden in einem ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung gestellt. Der Mieter hat auf eine pflegliche Behandlung zu achen und die Räumlichkeiten in dem vorgefundenen Zustand zu verlassen.

3.2 Zusätzliche Einrichtungen wie Möbel, elektronische Geräte, aber auch Hinweisschilder, Plakate und sonstige Werbemittel sind nicht gestattet.

3.3 Beschädigungen der Räumlichkeit, Einrichtungen und Medien sowie Verluste, die aus Anlass der Veranstaltung entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

3.4 Kosten für die Beseitigung von Schäden sowie Ersatzanschaffungen sind vom Mieter zu tragen.

3.5 Dem Mieter sowie seinen Gästen ist das Betreten und die Nutzung des Schulungsraumes sowie der Sanitäreinrichtungen gestattet. Der Aufenthalt außerhalb des Schulungszentrums ist ausschließlich im dazugehörigen Außenbereich erlaubt. Das Parken auf dem anliegenden Parkplatz ist verboten. Hierüber hat der Mieter seine Gäste zu informieren und die Einhaltung durchzusetzen.

3.6 Das Rauchen sowie das Anfertigen von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen ist innerhalb des Schulungszentrums untersagt. Der Mieter ist für die Einhaltung verantwortlich.

 

 

4 | Raummiete

4.1 Für die Raummiete gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.

4.2 Die Raummiete entsteht mit Erhalt der Vermietungsbestätigung und ist bis spätestens zu Beginn der Raumnutzung zu entrichten. Andernfalls kann der Zugang zum Schulungszentrum verwehrt werden.

4.4 Zahlungsverzug tritt mit Beginn der Raumnutzung ein. Hieraus können weitere Schadenersatzansprüche abgeleitet werden.

4.5 Bei Zahlungsverzug berechnet kniebel.com® pauschal 5,00 EUR Mahngebühren. Die Kosten für die Vollstreckung der Forderung trägt der Mieter.

4.6 Wird aus vom Mieter zu vertretenden Gründen die Raumnutzung nicht in Anspruch genommen, ist dennoch die volle Raummiete zu entrichten.

 

 

5 | Rücktritt

5.1 Bei einem Rücktritt von der Anmietung seitens des Mieters werden in der Zeit von 30 bis 15 Tagen vor Beginn der geplanten Anmietung 50 Prozent, ab 14 Tage vor Beginn der geplanten Anmietung 100 Prozent der Gesamtmiete berechnet.

5.2 Bei einem Rücktritt von der Überlassung Seitens des Vermieters wird die bereits gezahlte Miete erstattet, sofern der Rücktrittsgrund nicht beim Mieter liegt.

5.3 Bei Nichtbeachtung dieser Vermietungsbedingungen kann der Vermieter mit sofortiger Wirkung von der Überlassung zurücktreten. In diesen Fällen steht dem Veranstalter weder ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Miete noch ein Ersatz des durch den Rücktritt entstehenden Schadens zu.

 

 

6 | Haftung

6.1 Der Mieter haftet für alle durch ihn und seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Personen im Zusammenhang mit der Raummiete im Schulungszentrum und auf dem dazugehörigen Grundstück verursachten Personen- und Sachschäden.

6.2 Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Raumüberlassung geltend gemacht werden.

6.3 Der Vermieter haftet nicht für das Versagen von Einrichtungen, für Betriebsstörungen oder sonstige die Raumnutzung beeinträchtigende oder verhindernde Ereignisse.

6.4 Der Vermieter haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Person und Beauftragten.

 

 

7 |  Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Vertragsansprüche ist der jeweilige Ort des Mietobjekts.

 

 

8 |  Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Osnabrück.

 

 

9 |  Schlussbestimmungen

Sofern einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Vermietungsbedingungen unwirksam sind, gelten die übrigen Bestimmungen weiter.

 

 

Stand: 15. Oktober 2022

Aus Gründen der Lese- und Sprachfreundlichkeit sowie der inhaltlichen Verständlichkeit wird auf allen Internetseiten, in Dokumenten und in der persönlichen Kommunikation bewusst auf eine genderfixierte Sprache verzichtet. Unabhängig vom grammatikalischen Genus sind grundsätzlich alle Geschlechter und Identitäten gemeint.

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