Wo kann ich die Ausbildereignungsprüfung ablegen?
Die Ausbildereignungsprüfung wird immer von der so genannten „zuständigen Stelle“ gemäß BBiG abgenommen.
Zuständig ist u. a. die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, wenn Sie entweder im Kammerbezirk arbeiten, wohnen oder einen Vorbereitungskurs im Kammerbezirk besucht haben.
Für alle kniebel.com®-Kursteilnehmer besteht somit die grundsätzliche Möglichkeit, die Prüfung vor der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim abzulegen. Dies betrifft auch Teilnehmer der Online- und Fernkurse, sofern bei der Anmeldung als Bildungsträger „kniebel.com®“ angegeben wird.