Aktzeptiert kniebel.com® Bildungsschecks?

Kategorien: Allgemeine Fragen, Fragen zum Unterricht

Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen haben bis zu einer bestimmten Unternehmensgröße bzw. bis zu einem Höchstjahreseinkommen die Möglichkeit, den Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist es erforderlich, von einer zugelassenen Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen den Kurs für den Bildungsscheck genehmigen zu lassen. Voraussetzung ist ein Arbeitsplatz oder Wohnort in Nordrhein-Westfalen.

Sofern von der Weiterbildungsberatung kniebel.com® als Bildungsträger auf dem Bildungsscheck vermerkt ist, nehmen wir selbstverständlich an der Bildungsscheckförderung teil. Dies bedeutet, dass Sie eine Rechnung in Höhe von 50 % der Kursgebühren bis zur Förderungsgrenze erhalten. Die übrigen 50 % rechnet kniebel.com® über das Bundesland Nordrhein-Westfalen ab.

Nähere Infos zum Bildungsscheck finden Sie unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck.

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