Privatpersonen sind im Sinne des Gesetzes Verbraucher, die einem besonderen Schutz unterliegen. Für Verbraucher gelten beispielsweise die gesetzlichen Widerrufsfristen, und auch der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub sollte berücksichtigt werden. Sie übernehmen die Kurskosten selbst.

Bei Firmenkunden werden die Mitarbeiter im Auftrag des Unternehmens angemeldet. Hierdurch erfolgt die Rechnungstellung an das Unternehmen, die Mitarbeiter werden für die Teilnahme vom Unternehmen freigestellt. Somit übernimmt der Betrieb die Kurskosten.

Also kurz: Zahlst du selbst und bist keine Firma oder Freiberufler, dann meldest du dich als Privatperson an. Zahlt deine Firma oder du bist die Firma, dann meldest du dich auf Firmenrechnung an 🙂

Aus Gründen der Lese- und Sprachfreundlichkeit sowie der inhaltlichen Verständlichkeit wird auf allen Internetseiten, in Dokumenten und in der persönlichen Kommunikation bewusst auf eine genderfixierte Sprache verzichtet. Unabhängig vom grammatikalischen Genus sind grundsätzlich alle Geschlechter und Identitäten gemeint.

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