In 5 Tagen zum Ausbilderschein: Ausbildung der Ausbilder
Es ist bekannt, dass der Bildungsmarkt durch viele Hobbydozenten und „Blender“ geprägt ist. Während dies im Kursbereich mit Fokus auf Freizeitgestaltung und Hobbys unkritisch erscheint, ist es im Fortbildungssektor der beruflichen Bildung zwingend erforderlich, sehr genau und kritisch auf die Expertise der Unterrichtsleitung zu achten.
Hierzu zählt neben der fachlichen Qualifikation insbesondere auch die pädagogische. Im Onlinesektor ist zudem eine mediendidaktische Ausbildung zwingend erforderlich. Hierbei handelt es sich nicht um ein Wochenendseminar mit IHK-Zertifikat, sondern um ein mehrjähriges Studium an einer Hochschule oder Universität.
Bei der Wahl eines Anbieters zur Vorbereitung auf die Ausbilder-Eignungsprüfung bzw. den Meister Teil IV im Handwerk oder Teil III in der Landwirtschaft erscheint es sogar doppelt sinnvoll, auf die pädagogische Qualifikation zu achten, da sie hier nicht nur zur didaktisch-methodischen Gestaltung des Unterrichts, sondern gleichzeitig zur prüfungsrelevanten Vermittlung der bildungswissenschaftlichen Grundlagen erforderlich ist. Gerade in diesem Bereich tummeln sich weit über 90 Prozent der Anbieter ohne Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die – wenn überhaupt – über die eigene Praxiserfahrung hinausgehen.
Im Vergleich der Qualifikationen ist es deshalb generell hilfreich, auf die gesetzlich geschützten Titel wie „Bachelor“ oder „Master“ bzw. „Fachkaufmann“ oder „Fachwirt“ zu achten. So erscheint es nachvollziehbar, dass eine Prüfungsvorbereitung für „Personalfachkaufleute“ auch eine einschlägige Fachausbildung der eingesetzten Dozenten einfordert, die im Idealfall selbst die Fortbildung zum Personalfachkaufmann bzw. zur Personalfachkauffrau absolviert haben.
Im Bereich der Betriebswirtschaft ist lediglich der „Geprüfte Betriebswirt“ nach BBiG dem Master-Niveau zugeordnet. (Dieser setzt den Fachkaufmann oder Meister als Prüfungszulassungskriterium voraus und umfasst hierdurch eine Gesamtfortbildungsdauer von 5 Jahren).
Zu den nicht ausreichenden Titeln gehören u. a. „Coaches“ und „Berater“ in jeglicher Form sowie Titel mit eingeklammertem „IHK“, „VWA“ oder „HWK“ sowie alle „Zertifizierten“ und einrichtungsinternen Titel wie „Xpert“ und Co. Hierbei handelt es sich um keine anerkannten, gesetzlich geregelten Fortbildungs- und Studienabschlüsse. Coaches und Berater unterliegen zudem nicht dem Titelschutz wie beispielsweise die Fachkaufleute, so dass sich diesen Titel jeder auf die Visitenkarte drucken darf – auch Sie und ihr. Dementsprechend sind sie auch nicht dem deutschen, geschweige denn dem europäischen Qualifikationsrahmen zugeordnet und gehen i. d. R. kaum über das Niveau der allgemeinen Ratgeberliteratur hinaus.
Durch Überprüfung der fachlichen Qualifikation wird der Markt empfehlenswerter Kursanbieter deutlich überschaubarer. In Kombination mit einer pädagogischen Ausbildung stehen statistisch betrachtet dann nur noch weniger als 10 Prozent der Dozenten zur Auswahl.
Aus Gründen der Lese- und Sprachfreundlichkeit sowie der inhaltlichen Verständlichkeit wird auf allen Internetseiten, in Dokumenten und in der persönlichen Kommunikation bewusst auf eine genderfixierte Sprache verzichtet. Unabhängig vom grammatikalischen Genus sind grundsätzlich alle Geschlechter und Identitäten gemeint.