Wo kann ich die Ausbilder-Eignungsprüfung ablegen?

Kategorie: Allgemeine Fragen

Die Ausbilder-Eignungsprüfung wird immer von der sogenannten „zuständigen Stelle“ gemäß BBiG abgenommen.

Zuständig ist u. a. die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer, wenn Sie entweder im Kammerbezirk arbeiten, wohnen oder einen Vorbereitungskurs im Kammerbezirk besucht haben.

Für alle kniebel.com®-Kursteilnehmer besteht somit die grundsätzliche Möglichkeit, die Prüfung vor der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim abzulegen. Dies betrifft auch Teilnehmer der Online- und Fernkurse, sofern bei der Anmeldung als Bildungsträger „kniebel.com®“ angegeben wird.

Aus Gründen der Lese- und Sprachfreundlichkeit sowie der inhaltlichen Verständlichkeit wird auf allen Internetseiten, in Dokumenten und in der persönlichen Kommunikation bewusst auf eine genderfixierte Sprache verzichtet. Unabhängig vom grammatikalischen Genus sind grundsätzlich alle Geschlechter und Identitäten gemeint.

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